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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software PostRaven sowie für Partnervereinbarungen zwischen Matthias Schönwälder, Rosenthalstr. 17, 53859 Niederkassel, E-Mail: kontakt@postraven.app (nachfolgend „Anbieter") und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Partner"). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Partners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung von Nutzungsrechten an der Software PostRaven in Form von Softwarelizenzen (nachfolgend „Lizenz") sowie damit verbundene Leistungen des Anbieters. PostRaven ist eine selbst gehostete Softwarelösung für das KI-gestützte Community-Management auf YouTube. Die Software wird als Container-Image bereitgestellt und ausschließlich auf der Infrastruktur des Endkunden betrieben.

Lizenzen werden ausschließlich über Partner an Endkunden vertrieben. Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Endkunden besteht nicht. Der Partner handelt gegenüber seinen Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

§ 3 Lizenzgewährung und Unterlizenzierung

Mit Abschluss des Partnervertrages und vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Anbieter dem Partner ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit der jeweiligen Lizenz beschränktes Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang zu nutzen und im Rahmen dieses Vertrages an Endkunden weiterzulizenzieren.

Die Lizenz berechtigt zur Installation und zum Betrieb der Software auf eigener oder vom Endkunden bereitgestellter Infrastruktur. Die Unterlizenzierung an Endkunden zu den mit dem Anbieter vereinbarten Konditionen ist ausdrücklich gestattet und bildet den Kern der Partnerbeziehung. Eine Weitergabe der Lizenz an Dritte außerhalb einer solchen vertragskonformen Unterlizenzierung sowie jede Übertragung der Rechte aus dem Partnervertrag sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt. Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung der Software ist nicht gestattet, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen dies ausnahmsweise erlauben. Der Partner ist nicht berechtigt, Urheberrechtshinweise, Markenzeichen oder sonstige Schutzvermerke aus der Software zu entfernen oder zu verändern.

§ 4 Pflichten des Partners

Der Partner verpflichtet sich: im Rahmen der jeweils gültigen Partnerkonditionen mindestens einen aktiven Lizenzvertrag mit einem Endkunden pro Kalenderjahr zu vermitteln, um den Partnerstatus zu erhalten; die Software ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie gemäß den Nutzungsbedingungen des Anbieters einzusetzen; Endkunden über die technischen Voraussetzungen für den Betrieb der Software zutreffend zu informieren; den First-Level- und Second-Level-Support gegenüber seinen Endkunden eigenverantwortlich zu erbringen; den Anbieter unverzüglich über bekannt gewordene Sicherheitslücken oder Missbrauchsfälle zu informieren; Zugangsdaten zum Lizenzserver vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen; den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer vertrags- oder rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Partner oder dessen Endkunden resultieren.

§ 5 Vergütung und Abrechnung

Die Vergütung für Lizenzen richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste des Anbieters. Die Endkundenpreise legt der Partner im eigenen Ermessen fest.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie den Zugang zum Lizenzserver bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zu sperren. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar.

Der Partner ist nicht berechtigt, gegen Forderungen des Anbieters aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Partner nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Partnervereinbarungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform (§ 126b BGB) gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Partner gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB verstößt und dem Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abmahnung in Textform abhilft.

Mit Beendigung des Partnervertrages endet das Recht des Partners, neue Endkundenlizenzen zu vermitteln. Bereits erteilte und aktive Endkundenlizenzen bleiben von der Beendigung des Partnervertrages unberührt und laufen bis zum Ende ihrer jeweils vereinbarten Laufzeit weiter. Der Anbieter kann diese Endkundenlizenzen ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Partnervertrages auf einen anderen Partner übertragen oder mit dem Endkunden unmittelbar über eine Verlängerung verhandeln.

Bei außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anbieter wegen schwerwiegender Vertragsverstöße des Partners ist der Anbieter berechtigt, einzelne Endkundenlizenzen mit einer angemessenen Übergangsfrist zu beenden, sofern die Fortführung den Anbieter unzumutbar belasten würde.

§ 7 Updates und Verfügbarkeit

Der Anbieter stellt Updates und neue Versionen der Software nach eigenem Ermessen bereit. Ein Anspruch auf bestimmte Updates, neue Funktionen oder die Behebung bestimmter Fehler innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Da die Software ausschließlich selbst gehostet wird, liegt die Verantwortung für den laufenden Betrieb, die Systemverfügbarkeit, Datensicherung und Datensicherheit vollständig beim Partner bzw. beim Endkunden. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Ausfälle, die auf der Infrastruktur des Partners oder Endkunden entstehen.

Die Software ist abhängig von der Verfügbarkeit der YouTube Data API sowie weiterer Drittanbieter-Dienste. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung dieser Dienste und haftet nicht für daraus resultierende Funktionsbeeinträchtigungen.

§ 8 Gewährleistung

Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt der Lizenzgewährung entspricht. Eine weitergehende Gewährleistung — insbesondere für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, für die ununterbrochene Verfügbarkeit, für die Fehlerfreiheit oder für die Eignung für einen bestimmten Zweck — wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Mängel sind vom Partner unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, in Textform zu melden. Der Anbieter ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern Mängel durch unsachgemäßen Betrieb, eigenmächtige Veränderungen an der Software oder die Nutzung außerhalb der vorgesehenen Systemumgebung verursacht wurden.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Der Anbieter haftet unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters — gleich aus welchem Rechtsgrund — auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt und der Höhe nach begrenzt auf den Betrag der Lizenzvergütung, die der Partner in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an den Anbieter geleistet hat.

Ausdrücklich ausgeschlossen ist jede Haftung für entgangene Gewinne, mittelbare oder Folgeschäden; Datenverlust oder -beschädigung (da die Datenhaltung ausschließlich auf der Infrastruktur des Partners oder Endkunden erfolgt); Schäden infolge von Änderungen, Einschränkungen oder der Einstellung der YouTube Data API oder sonstiger Drittanbieter-Dienste; Schäden, die aus der Nutzung durch Endkunden entstehen; Schäden infolge unterlassener oder fehlerhafter Datensicherung durch den Partner oder Endkunden; Schäden durch höhere Gewalt, Cyberangriffe auf die Infrastruktur des Partners oder Endkunden oder sonstige vom Anbieter nicht beeinflussbare Ereignisse.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen.

§ 10 Freistellung

Der Partner stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Schäden frei, die Dritte — einschließlich Endkunden — gegenüber dem Anbieter geltend machen, soweit diese auf einem Verhalten des Partners oder seiner Endkunden beruhen, insbesondere auf: der Verletzung von Rechten Dritter durch Inhalte, die mit der Software verarbeitet werden; einem Verstoß gegen anwendbares Datenschutzrecht durch den Partner oder Endkunden; einer vertrags- oder gesetzwidrigen Nutzung der Software; falschen oder irreführenden Angaben des Partners gegenüber Endkunden über die Eigenschaften der Software.

§ 11 Datenschutz

Jede Partei ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich selbst verantwortlich. Da PostRaven ausschließlich selbst gehostet wird, verarbeitet der Anbieter keine personenbezogenen Daten der Endkunden. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Anbieter und Partner ist daher in der Regel nicht erforderlich.

Der Partner ist verpflichtet, im Verhältnis zu seinen Endkunden die Anforderungen der DSGVO und sonstiger anwendbarer Datenschutzgesetze einzuhalten und — soweit erforderlich — geeignete Verträge zur Auftragsverarbeitung abzuschließen.

PostRaven verfügt über einen konfigurierbaren Betriebsmodus für die Kommentator-Profilanalyse. Im Basis-Modus — dem Standard — werden ausschließlich öffentlich sichtbare Kommentar- und Statistik-Daten verarbeitet. Der erweiterte Modus (OSINT-artige Profilanalyse mit Zitat-Belegen) ist optional aktivierbar; die Aktivierung und der rechtmäßige Einsatz dieses Modus liegen in der alleinigen Verantwortung des Betreibers der Installation. Der Partner und der Endkunde sind verpflichtet, vor Aktivierung des erweiterten Modus eine geeignete Rechtsgrundlage (z. B. ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen oder Anwendbarkeit außerhalb des DSGVO-Geltungsbereichs) selbst zu prüfen und zu dokumentieren.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere technische Dokumentation, Preiskonditionen und Geschäftsinformationen — streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 13 Höhere Gewalt

Wird eine der Parteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, so ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer des Ereignisses und im Umfang der Behinderung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Telekommunikations- oder Stromversorgungsnetzen sowie Störungen bei Drittanbietern (einschließlich YouTube Data API und KI-Providern), die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen.

Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses in Textform informieren. Dauert das Ereignis länger als 60 Kalendertage, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform zu beenden. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall zeitanteilig abgerechnet.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.